Unser Service für Sie

Ihre Anfrage nehmen wir jederzeit gerne entgegen. Damit wir Ihnen so schnell wie möglich antworten können, benötigen wir noch Ihre Kontaktdaten.

Alle Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.

Firma:
Nachname*:
Vorname*:
Straße:
PLZ / Ort:
Telefon:
E-Mail*:
Nachricht*:

Captcha - nicht lesbar? Klicken Sie auf das Bild
Bitte die Zeichen des Bildes eintragen*

Rentenberatung Heike Kühne
Zum Toracker 18
34576 Homberg

Telefon: 0 56 81 / 93 90 937
Fax: 0 56 81 / 80 09 99 8
E-Mail: info@rentenberatung-kuehne.de


Erreichbarkeit:
Montag - Freitag:
09:00 - 16:00 Uhr

Berufsbild der Rentenberatung

Rentenberater/-innen sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater/-in erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen. Im Vergleich zu 158.426 Rechtsanwälten und 88.329 Steuerberatern (Stand 01.01.2011) stellen die im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Rentenberater nur eine kleine Gruppe von Rechtsberatern dar, die sich auf die Beratung und Vertretung in den Bereichen

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Versorgungsausgleich sowie
  • Betriebliche, berufsständische und private Vorsorge
Berufsbild der Rentenberatung

spezialisiert haben. In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch Rentenberater/ -innen qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten. Rentenberater/ -innen sind:

  • rechtsberatend, rechtsgestaltend und streitverhütend tätig,
  • von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen,
  • ein Organ der Rechtspflege,
  • unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten,
  • grundsätzlich (seit 01.07.2004) an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden,
  • in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert,
  • unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Landgerichts,
  • unterliegen der Schweigepflicht.